Für einen vernünftigen Umgang mit dem Wolf
Seit mehreren Jahren wird angesichts der Wiederverbreitung des Wolfes eine oft emotional aufgeladene Debatte über den Umgang mit dem Raubtier geführt. Inzwischen werden auch in Thüringen an immer mehr Orten Wölfe bestätigt. So etwa in der Rhön, in Nordthüringen, im Kreis Sonneberg oder in der Region um Ohrdruf. Von einer Kontrolle des Wolfes ist das Land Thüringen angesichts dieser Entwicklung weit entfernt. Denn die ist politisch von der Landesregierung nicht gewollt. Mit der Ausbreitung des Wolfes gehen indes immer wieder Risse von Nutztieren einher. Die Anzahl der Wolfsangriffe nahm in Thüringen vor allem durch die inzwischen vermutlich verstorbene Ohrdrufer Fähe zu; und nach wie vor gibt es Berichte über Angriffe auf Nutztiere. Solche Attacken belasten die betroffenen Betriebe nicht nur finanziell in erheblichem Umfang. Zwar werden vom Land Entschädigungszahlungen gewährt. Die hierfür geforderten Voraussetzungen können von den Betroffenen aber nicht immer erfüllt werden, weshalb sie dann leer ausgehen. Auch die Sicherung von Herden durch ausgebildete Hunde schützt nicht effektiv vor Wolfsangriffen.
So bedroht das Raubtier die Weidetierhaltung und die damit verbundene, ökologisch wichtige Grünlandbewirtschaftung. Auf der anderen Seite wachsen Angst und Wut auf das Raubtier, und die Menschen in Gebieten mit ansässigen Wölfen leben oft mit einer emotionalen Belastung.
Die Entwicklung darf nicht aus dem Ruder laufen, weshalb eine Reglementierung dringend geboten ist.
Für einen wirksamen und unbürokratischen finanziellen Ausgleich
Zunächst gilt es kurzfristig, die Mittel für Prävention und Entschädigung den betroffenen Weidetierhaltern unbürokratisch und schnell auszuzahlen. Zudem ist für sämtliche durch die Ausbreitung des Wolfes erzwungenen Vorsorgemaßnahmen ein vollständiger finanzieller Ausgleich zu schaffen. Schutzmaßnahmen müssen inklusive aller Folgekosten vollständig vom Land Thüringen übernommen werden. Dazu ist eine konsequente Beprobung der Risse erforderlich. Dabei muss das Land auch die genetische Analyse durch ein Zweitlabor anerkennen, das den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht.

Für einen wirksamen Herdenschutz
Zur Unterstützung durch den Freistaat zählt auch, dass in Thüringen ansässige und die erforderlichen Kriterien erfüllende Herdenschutzausbildungsstätten in die Förderkulisse einbezogen werden. Die Beratung von Tierhaltern und die Ausbildung der Herdenhunde dürfen nur dem Zweck des Schutzes dienen.
Für die Entnahme von Problemtieren
Wir fordern die konsequente Entnahme von „Problemwölfen“. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum ist hier übergeordnet. Wölfe, die Nutz- und Haustiere oder Menschen bedrohen oder wiederholt einen Sicherheitsabstand unterschritten haben, sind als solche Problemtiere zu behandeln. Die Entnahme von Hybriden muss ebenso konsequent erfolgen, was durch ein entsprechendes Monitoring auch möglich ist.
Für die Begrenzung der Population und ein effektives Wolfsmanagement
Die Wolfspopulation in Deutschland ist Teil des europäischen Bestandes, der als solcher nicht gefährdet ist. Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht. Daher ist es sinnvoll, eine Höchstgrenze der Anzahl von Wölfen in Thüringen beziehungsweise Deutschland festzulegen. Dass dies bei entsprechendem politischem Willen durchführbar ist, zeigt das Beispiel Schwedens. Die Existenz des Wolfes in Deutschland wird damit nicht infrage gestellt, jedoch soll die Zahl der Tiere reglementiert werden. Auf EU-Ebene sollte der Wolf aus diesem Grund aus dem Anhang IV der FFH-Richtlinie in den Anhang V überführt werden. Eine Landesverordnung sollte die Entnahme beziehungsweise Bejagung regeln.

