Bildung und Stärke des Petitionsausschusses sowie Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Strafvollzugskommission
1. Gemäß § 70 a Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird der Petitionsausschuss gebildet. 2. Der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission werden mit jeweils 14 Mitgliedern besetzt. Auf die Fraktionen entfallen folgende Stellenanteile: Fraktion der AfD: 5 Fraktion der CDU: 4 Fraktion des BSW: 2 Fraktion Die Linke: 2 Fraktion der SPD: > mehr...